AKTUELL COVID-19

AKTUELL COVID-19

 

01. März 2021

  • Der Bundesrat hat am 24. Februar 2021 beschlossen, im Sport weitere Lockerungen vorzunehmen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt unterstützt diesen Entscheid und übernimmt die Bundesvorgaben ebenfalls. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger sind in Vereinen auf allen Sportanlagen ab 01. März 2021 wieder zulässig. Auch Wettkämpfe sind für diese Altersgruppe wieder erlaubt.
  • Die Vorgaben und Rahmenbedingungen ändern sich teilweise kurzfristig. Der SVB ist bestrebt, die Informationen zeitnah zu aktualisieren.

[letzte Aktualisierung: 01.03.2021, 20:00]

 

Liebe SVB Mitglieder, liebe Athletinnen und Athleten

Basel Stadt:

Der Bundesrat hat am 24. Februar 2021 beschlossen, im Sport weitere Lockerungen vorzunehmen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt unterstützt diesen Entscheid und übernimmt die Bundesvorgaben ebenfalls. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger sind in Vereinen auf allen Sportanlagen ab 01. März 2021 wieder zulässig. Auch Wettkämpfe sind für diese Altersgruppe wieder erlaubt. Im Detail bedeutet dies:

Vereinsnutzungen aller Sportanlagen mit Kindern und Jugendlichen Jahrgang 2001 oder jünger ab dem 01. März 2021

  • Neu sind Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger auf allen Sportanlagen zulässig. Es gilt keine Personenbeschränkung, es darf aber keine Durchmischung mit Sportler/innen älteren Jahrgangs geben. Körperkontakt ist erlaubt, soll aber wenn immer möglich verhindert werden. Für Trainerinnen und Trainer, die älter als 20 Jahre alt sind, gilt Maskentragpflicht (siehe auch unten).
  • Wettkämpfe sind ohne Zuschauer erlaubt. Eltern, die ihre Kinder zum Training bringen, ist der Zugang zur Sportanlage nicht erlaubt.
  • Weiterhin erlaubt sind zudem Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe im Leistungssport gemäss Art. 6e Abs. 1 lit. c und d Covid-19-Verordnung besondere Lage. Als Leistungssportler/innen gelten Angehörige eines nationalen Kaders eines nationalen Sportverbands, die einen nationalen oder regionalen Leistungssportausweis von Swiss Olympic (Swiss Olympic Card) besitzen oder Angehörige eines nationalen Kaders eines nationalen Sportverbands sind und die als Einzelpersonen, in Gruppen bis zu 15 Personen oder als beständige Wettkampfteams trainieren.
  • Stattfinden dürfen zudem Trainingsaktivitäten und Wettkampfspiele von Teams, die einer Liga mit überwiegend professionellem oder semiprofessionellen Spielbetrieb oder eine nationalen Nachwuchsliga angehören . Für die Ligazuteilung ist der jeweilige nationale Sportverband zuständig (eine schriftliche Bestätigung muss vorliegen). Ist der Spielbetrieb nur in der Liga eines der beiden Geschlechter professionell oder semiprofessionell, dürfen die Trainingsaktivitäten und Wettkampfspiele auch in der entsprechenden Liga des anderen Geschlechts stattfinden.
  • Erlaubt sind auch Prüfungen zur Erlangung eines Studien- oder Lehrabschlusses bei Bildungsgängen im Bereich Sport, Tanz, Bewegung und Gesundheit.

 

Nutzungen von Aussensportanlagen von Personen mit Jahrgang 2000 und älter ab dem 01. März 2021

  • Erlaubt sind auch Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen im Familien und Freundeskreis bis zu 15 Personen mit Jahrgang 2000 und älter ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird.  Mannschaftstrainings sind nur in diesem Rahmen möglich. Pro Aussenfeld darf eine Gruppe von maximal 15 Personen Sport treiben, falls der Abstand eingehalten wird ohne Schutzmaske. Teilen sich zwei Gruppen je maximal 15 Personen ein Aussenfeld, gilt Maskentragpflicht. Garderoben oder Duschen stehen nicht zur Verfügung.
  • Wettkämpfe sind für diese Altersgruppe weiterhin  verboten, dies gilt auch für Grümpelturniere und ähnliches.
  • Öffentlich zugängliche Aussensportanlagen dürfen durch den Individualsport in Gruppen von max. 15 Personen ohne Körperkontakt mit Abstand genutzt werden, sofern sie die Nutzung der berechtigten Vereine nicht behindern. Auch hier stehen keine Garderoben zur Verfügung. 

                                                                                                                                                                                       

Generelle Regeln bei der Nutzung der Sportanlagen durch Sportvereine

  • Sämtliche Vereine oder Organisationen müssen über ein Schutzkonzept verfügen, welches sowohl den Trainings- wie – wo erlaubt – auch den Wettkampfbetrieb regelt. Das Schutzkonzept muss dem Sportamt nicht eingereicht,  jedoch auf Verlangen vorgewiesen werden.
  • Garderoben stehen für die Trainings Jahrgangs 2001 und jünger  zur Verfügung. Die Abstandsvorgaben resp. ausgeschilderte Kapazitäten sind einzuhalten. Wenn immer möglich ist die Garderobennutzung zu minimieren. 
  • Für Trainer/innen und Betreuungspersonen gilt eine generelle Maskentragpflicht. Ausnahmen bestehen bei notwendigem Aufenthalt im Wasser sowie wenn ein ärztliches Attest vorliegt, welches das Maskentragen ausschliesst. Das Attest muss jederzeit vorgewiesen werden können

Über die weiteren Entwicklungen könnt ihr Euch auch auf der Webseite www.jfs.bs.ch/corona-sport informieren. 

Über diesen Entscheid des Regierungsrats sind Erziehungsdepartement und das Sportamt des Kantons Basel-Stadt sehr erfreut. 

Auch wir der SVB begrüssen diesen Entscheid, auch wenn es vorerst ausschliesslich unsere U16 Athletinnen und Athleten betrifft.

Was heisst das weiter für uns?

  • Im Augenblick erarbeiten unsere Cheftrainer gemeinsam mit dem Sportchef Beat Hugenschmidt einen Trainingsplan. 
  • Die Athleten werden von ihren jeweiligen Trainern direkt orientiert.
  • Unser Vorstand arbeitet mit Hochdruck daran, dass in Zukunft auch die übrigen Athletinnen und Athleten wieder ins Wasser steigen dürfen.

Weiterführende Informationen rund um die Neuerungen und die aktuelle Lage:

Bundesamt für Gesundheit neues Coronavirus

Swiss Olympic Web Dossier Covid-19

 

Der Schwimmverein beider Basel respektiert und unterstützt seit jeher diese Verordnungen und Massnahmen.

Haltet durch und bleibt gesund!

WIR SIND DER SVB!

Danke an dieser Stelle unserem Sportchef und Mr. Corona Beat Hugenschmidt für seine professionelle Arbeit!

Autorin: S. Hostettler-Birrer, 01.03.2021