Informationen für unsere Mitglieder zum aktuellen Schutzkonzept für den Sport

Informationen für unsere Mitglieder zum aktuellen Schutzkonzept für den Sport

 

13. Mai 2020

  • Wie sieht es bezüglich Training aus?
  • Wann öffnen die Gartenbäder?
  • Welche kantonalen Sportanlagen können wieder genutzt werden?
  • etc.

    Corona aktuell

 

Liebe Mitglieder, liebe Athletinnen und Athleten des Schwimmverein beider Basel

Der Bundesrat hat auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gelockert. Ab 11. Mai 2020 sind – unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften – wieder Trainings möglich. Dies gilt im Breitensport und im Leistungssport wie auch im Einzel- und im Mannschaftssport. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. April 2020 beschlossen.

Der Schwimmverein beider Basel hält sich strikt an die vom Bund und Kanton herausgegebenen Massnahmen zum Schutz unserer Mitglieder und Athleten.

Uns ist bewusst, dass wir auf Anweisung des Bundes und der Kantone, besonders gefährdete Personen gemäss Definition BAG6 aktuell vom Trainingsbetrieb ausschliessen müssen, wir arbeiten jedoch auf Hochtouren und in Gesprächen mit den Behörden daran, diese Situation schnellst möglichst zu ändern.

LINKS:

  • Allgemeine Informationen, zur Nutzung der Sportanlagen des Kanton BS www.jfs.bs.ch/corona-sport 
     
  • Schutzkonzept des Kantons BS für Schimmbäder. Link
     
  • Schutzkonzept Swiss Aquatics Link
     
  • Schutzkonzept Swiss Triathlon Link
     
  • Informationen Swiss Olympic Link

Im Detail sehen die Massnahmen des Bundes und des Kantons wie folgt aus:

Trainings wieder erlaubt

Die Lockerungsschritte im Sport gelten ab 11. Mai und unterstehen klaren Vorgaben. Im Breitensport können Trainings in sämtlichen Sportarten und weiteren Aktivitäten wiederaufgenommen werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen.

Im Leistungssport gelten weniger starke Einschränkungen für Trainings. Insbesondere dürfen Trainings auch mit mehr als 5 Personen stattfinden. Das gilt beispielsweise für Athletinnen und Athleten, die einem nationalen Kader angehören, oder für den Mannschaftssport mit überwiegend professionellem Spielbetrieb. Explizite Schutzkonzepte mit strikten Hygienevorschriften sollen die Übertragungsrisiken minimieren.

Hygienevorschriften und Schutzkonzepte der Sportverbände

Grundsätzlich sind die Lockerungen nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverband ein detailliertes Schutzkonzept vorlegt. Dieses zeigt auf, wie die Sportart ausgeübt werden kann, so dass die Gefahr einer Ansteckung gering ist. Als Hilfestellung dienen die Rahmenvorgaben, welche die Bundesämter für Sport und Gesundheit zusammen mit den Gemeinden und Kantonen sowie mit Swiss Olympic und Ligavertretern erarbeitet haben. Regionale Vereine und Clubs können sich bei Fragen an den jeweiligen Dachverband wenden.

Autorin: Susi Hostettler-Birrer